Urkunden sind vom allerersten Tag an Teil unseres Lebens. Die erste bescheinigt unsere pure Existenz und benennt unsere Eltern. Sie ist nun eines der wichtigsten Papiere, über die wir verfügen. Doch neben den persönlichen Angaben enthält sie weitere schicksalhafte Auskünfte. Nämlich die, in welchem Land ein Mensch zur Welt gekommen ist. Oft ist das auch die Angabe seiner Staatsbürgerschaft; manchmal aber bringen auch Frauen auf der Flucht ein Kind zur Welt. Oder junge Mütter sind als Studentinnen in einem anderen Land. Egal, welchen Weg unser Leben nimmt – die Geburtsurkunde begleitet uns. Spätestens, wenn wir in ein anderes Land umziehen, brauchen wir eine Urkundenübersetzung. Schließlich müssen wir nachweisen, dass wir da sind und woher wir kommen. Doch auch andere offizielle Dokumente wie Führerscheine oder Berufsabschlüsse gelten als Urkunden und müssen übersetzt werden.
Urkundenübersetzungen sind immer beglaubigte Übersetzungen. Sie werden durch die beeidigten Übersetzer:innen bei Adria Sprachenservice vorgenommen. Beeidigte Übersetzer:innen dürfen ein Siegel führen, mit dem sie die Urkundenübersetzung beglaubigen. Darüber hinaus setzen sie einen Beglaubigungsvermerk.
Urkundenübersetzungen können bei Adria Sprachenservice zum einen aus einer Fremdsprache ins Deutsche und zum anderen in alle denkbaren Sprachen angefertigt werden. Sie sind in der Regel für die Vorlage bei offiziellen Stellen bestimmt und unterliegen manchmal besonderen Vorschriften. In jedem Fall bestätigen die ermächtigter Übersetzer:innen die Richtigkeit der Übersetzung mit ihrem Siegelstempel und dem Beglaubigungsvermerk. Der Wortlaut dieses Vermerks ist nicht in allen Bundesländern gleich. In Mecklenburg-Vorpommern schreiben die öffentlich bestellten Übersetzer:innen: „Als vom Landgericht Schwerin öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer bestätige ich: Die vorliegende Übersetzung ist richtig und vollständig.“
In aller Regel ist das für die Vorlage bei deutschen Behörden ausreichend.
Bei der Verwendung einer übersetzten Urkunde im Ausland kann es jedoch erforderlich sein, dass die Echtheit der Urkunde bestätigt wird. Dafür wird eine „Überbeglaubigung“ fällig. Um es noch ein bisschen komplizierter zu machen, muss sie in einigen Fällen durch die ausstellende Behörde vorgenommen werden und in anderen durch die, bei der die Urkundenübersetzung vorgelegt wird. In Deutschland fällt das in die Zuständigkeit der Landgerichte. Die ausgestellte Überbeglaubigung heißt Apostille oder Legalisation.
Das Ausstellen einer Apostille liegt nicht im Aufgaben- und Kompetenzbereich der Urkundenübersetzer:innen. Auskunft darüber, ob Sie eine derartige Überbeglaubigung benötigen, erhalten Sie bei Auslandsvertretung des Landes, für das die Urkunde bestimmt ist. Besprechen Sie diese Fragen gern bei Adria Sprachenservice. Gern teilen wir unsere Erfahrungen und unterstützen bei allen notwendigen Schritten.
Wahrscheinlich haben Sie es schon erwartet und die Antwort kann leider auch nicht anders sein: Es hängt davon ab. Natürlich geht es zum einen darum, welche Sprache gefordert ist. Weiter geht es darum, wo die Urkunde vorgelegt werden soll. Eine Urkundenübersetzung wird je nach Bestimmungszweck ins amerikanische oder britische Englisch übersetzt – wobei sie selbstverständlich in beiden Ländern gilt.
Weiter geht es um den Umfang der zu übersetzenden Vorlagen. Und schließlich auch darum, ob eine Apostille notwendig wird und wer sie einholt. Haben Sie bitte keine Bedenken, fragen Sie uns einfach. Sobald wir die Urkunde in der Hand haben, können wir auch einschätzen, welche Kosten entstehen.
Im Allgemeinen müssen Sie nur mit wenigen Arbeitstagen rechnen. Liegt ein Notfall vor, sprechen Sie uns bitte darauf an. Wir werden unser Bestes geben, eine umgehende Lösung für Sie zu finden.