Bei Gericht werden täglich folgenschwere Entscheidungen gefällt. Dabei geht es keineswegs nur darum, Menschen zu bestrafen, die gegen Gesetze verstoßen haben. Vielmehr entscheiden Familiengerichte über Sorge- und Aufenthaltsrecht für Kinder, Landgerichte über den Aufenthaltsstatus von Flüchtlingen oder Fachkräften, die ihren ersten Wohnsitz außerhalb der EU haben. In unserem Land steht jedem Menschen ein faires Verfahren zu, egal, worum es geht. Wie aber kann ein Verfahren fair sein, wenn eine Partei die Sprache nicht (oder nicht in ausreichendem Maße) spricht? Um das zu gewährleisten, wird zu den allermeisten Verfahren, an denen Menschen mit ausländischen Wurzeln beteiligt sind – sei es als Zeug:innen, Kläger:innen oder Angeklagte – ein:e beeidigte:r Dolmetscher:in geladen.
Das Dolmetschen bei Gericht erfolgt unter Eid. Das heißt auch, dass in der Regel beeidigte Dolmetscher von Adria Sprachenservice eingesetzt werden. Sie haben anlässlich ihrer allgemein gültigen Vereidigung bereits geschworen, fachlich korrekt, ehrlich und neutral zu arbeiten. Das gilt für unbeschränkte Zeit.
Öffentlich bestellte Dolmetscher:innen kennen sich nicht nur mit dem Justizvokabular aus. Vielmehr sind sie auch mit den Abläufen in den Behörden vertraut. Sie dolmetschen nicht nur bei Gericht, sondern werden oft auch zum Dolmetschen beim Zoll oder der Polizei gerufen. Je nach Richter:in wird konsekutiv gedolmetscht oder simultan.
In der Regel werden Gerichtstermine sorgfältig geplant und vorbereitet. Unsere Simultandolmetscher:innen erhalten von den Behörden eine Ladung und arbeiten unter Eid. Unsere Kolleg:innen werden situationsgemäß von den Richter:innen eingeteilt. Manchmal geht es um die sprachliche Übertragung für Zeug:innen, manchmal für Angeklagte und gelegentlich auch für Klagende. Nicht selten sind schon die Übersetzungen der Ladungen und/oder Anklageschriften durch Adria Sprachenservice übernommen worden.
Unser Rechtssystem sieht in bestimmten Situationen eine unmittelbare Reaktion vor. Manchmal muss jemand innerhalb von ein paar Stunden - oder am besten noch schneller - vernommen oder angehört werden. Gut, dass wir bei Adria Sprachenservice für solche Notfälle 24 Stunden am Tag, an sieben Tagen in der Woche unsere Dolmetscher:innen zum Gericht schicken können. Oder eben an den Ort, an dem sie gerade gebraucht werden. Denn vor spontanen Gerichtsterminen steht oft das Dolmetschen bei der Polizei. Im Laufe der Arbeit dort stellt sich dann manchmal heraus, dass die Sache bei Gericht vorgestellt werden muss. Da Personen nur für einen bestimmten Zeitraum festgehalten werden dürfen, ist hier oft Eile geboten.
Eine der Stärken von Adria Sprachenservice liegt darin begründet, dass wir über viele Gerichtsdolmetscher:innen verfügen, die an unterschiedlichsten Orten wohnen. Entsprechend können wir die An- und Abfahrtzeiten immer so gestalten, dass die Kosten für die Kund:innen am günstigsten gestaltet werden. Wir dolmetschen nicht nur in Schwerin, sondern auch bei Gericht in Rostock und Greifswald, Neustrelitz und Neubrandenburg – eben immer dort, wo wir gerade gebraucht werden.
Die Kosten, die für Justizdolmetscher entstehen, sind im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz klar geregelt. Wie bereits oben erwähnt, setzen wir immer die Kolleg:innen ein, die a) natürlich am besten fachlich geeignet sind und b) den kürzesten Anfahrtsweg haben.