AGB

1. Gültigkeitsbereich
Sämtliche zwischen dem Adria Sprachenservice und seinen Kunden abgeschlossenen Geschäfte basieren auf der Grundlage dieser AGB. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an, unabhängig davon, ob der Auftrag per Telefon, per Fax, persönlich, über Internet oder auf eine andere Art und Weise erteilt wurde. Anders lautende Bedingungen, auch wenn sie sich auf dem Auftragsvordruck des Auftraggebers befinden, werden nicht anerkannt, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich durch das Übersetzungsbüro bestätigt. Die AGB sind jederzeit für den Kunden im Internet einsehbar und/oder als Ausdruck im Büro erhältlich. Der Adria Sprachenservice ist nicht verpflichtet, bei der Auftragserteilung ausdrücklich auf das Gelten der vorliegenden AGB aufmerksam zu machen.

2. Grundlagen der Übersetzungs-/Dolmetschertätigkeit
Der Adria-Sprachenservice bietet Übersetzungen und Dolmetschertätigkeiten in mehr als 40 Sprachen an. Diese Dienstleistungen werden von freiberuflichen Übersetzern/Dolmetschern erbracht, die in einem Netzwerk zusammenarbeiten und vom Büro in Schwerin aus mit den einzelnen Arbeiten betraut werden. Grundsätzlich ist ein erworbenes Diplom als Übersetzer und/oder Dolmetscher Voraussetzung, um mit dem Adria Sprachenservice zusammenarbeiten zu können. Die Übersetzungen werden grundsätzlich von Muttersprachlern der Zielsprache gefertigt, wobei besonderes Augenmerk auf die jeweilige fachliche Spezialisierung des Kollegen/der Kollegin gelegt wird. Für Urkundenübersetzungen sowie andere zu beglaubigende Dokumente werden in Deutschland öffentlich bestellte und allgemein beeidigte bzw. vereidigte/ermächtigte/beeidigte Übersetzer beauftragt.

3. Sprachenunterricht
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der beidseitigen Unterzeichnung des Vertrages. Wir behalten uns das Recht vor, in Ausnahmefällen Kurse aus organisatorischen oder ähnlichen Gründen zu verlegen oder abzusagen. Sprachkurse werden in Sprachkurseinheiten erteilt; soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Sprachkursleistungen als Preise pro Sprachkurseinheit (2 x 45 Minuten). Es wird eine Mindestanzahl an Sprachkurseinheiten angesetzt. Kursmaterialien, Prüfungen, Zertifizierungen und weitere Zusatzleistungen werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarungen in Rechnung gestellt.
Der Teilnehmer wird aufgefordert, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Bei Firmen- und Einzelunterricht können Fehlzeiten, die dem Adria Sprachenservice mindestens 24 Stunden vor Kurstermin mitgeteilt werden, kostenfrei verschoben werden, sofern diese innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Unterrichtsende nachgeholt werden. Bei Gruppenunterricht ist eine Rückerstattung von Fehlzeiten ausgeschlossen.

4. Verschwiegenheit
Der Adria Sprachenservice verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Tatsachen, die im Zusammenhang mit der übersetzerischen oder Dolmetschertätigkeit für den Auftraggeber stehen.

5. Auftragserteilung
Der Kunde kann den Auftrag in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form erteilen. Als notwendige Informationen gelten die Zielsprache, die Terminvorstellung, besondere Format- und/oder Terminologiewünsche. Bei beabsichtigten speziellen Zwecken wie Veröffentlichung, Verwendung in verschiedenen kulturellen Gebieten derselben Sprache (etwa USA und GB oder Spanien und Argentinien,) obliegt es dem Auftraggeber, den Adria Sprachenservice davon in Kenntnis zu setzen. Versäumt es der Auftraggeber bei der Auftragserteilung, besondere Ansprüche festzulegen oder unterlässt er es entgegen anderslautenden Absprachen, unterstützendes Material (wie z.B. firmeninterne Glossare, vorbereitete Reden) im vereinbarten Zeitraum zur Verfügung zu stellen, geht der möglicherweise dadurch entstandene Mangel bzw. Übersetzungsfehler auf Kosten des Kunden.

6. Lieferform
Die Übersetzungen werden per E-Mail, Telefax oder Post versandt. Sie können auch in unserem Büro abgeholt werden. Bei Eilaufträgen kann ein Kurier- oder Taxidienst in der Absprache mit dem Auftraggeber in Anspruch genommen werden.

7. Konditionen
a) Berechnungsgrundlagen
Sämtliche Preise sind freibleibend. Die Angaben erfolgen in Euro, die Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Preise werden in der Regel nach Normzeilen (55 Anschläge inklusive Leerzeichen) berechnet. Nach besonderer Absprache können Pauschalbeträge für vorliegende Texte bzw. im Detail geplante Dolmetschereinsätze vereinbart werden. Bei umfangreicheren Texten kann die Abrechnung in Teilbeträgen erfolgen. Unter besonderen Umständen wie etwa der Erteilung eines Dolmetschereinsatzes durch Privatpersonen oder der Erteilung von Aufträgen durch Kunden in bekannten finanziellen Schwierigkeiten kann eine Anzahlung verlangt werden. Bei Dolmetschereinsätzen wird die erbrachte Leistung nach dem Zeitaufwand berechnet. Angefangene Stunden werden auf 30 bzw. 60 Minuten aufgerundet. Die vom Dolmetscher für den Reiseweg zum Einsatzort und zurück benötigte Zeit wird mit dem für die Dolmetscherleistung veranschlagten Stundensatz zusätzlich zur Dolmetsch- und Anwesenheitszeit vergütet. Anfallende Spesen (Fahrt-, Hotel- und Verpflegungskosten, etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Wohnort des Dolmetschers ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes, sofern nicht ein anderer Ort vereinbart wurde.

b) Termine
Die Termine zur Erbringung von Dolmetscherleistungen sind klar abzustimmen. Der Adria Sprachenservice sichert die strikte Einhaltung zu, es sei denn in Fällen höherer Gewalt, wozu auch der eventuelle Ausfall der Internetverbindung bzw. andere nicht vermeidbare technische Schwierigkeiten zählen. Die Lieferung übersetzter Texte erfolgt zu einem zwischen dem Kunden und dem Adria Sprachenservice vereinbarten Termin, der nur in Ausnahmefällen überschritten werden darf, um die Qualität nicht zu gefährden. Die Lieferung an den Kunden gilt in dem Moment als erfolgt, in dem der Adria Sprachenservice die Arbeit an den Kunden versandt oder übergeben hat (persönliche Aushändigung, Versanddatum laut E-Mail Protokoll, Poststempel).

c) Zahlungsbedingungen
Rechnungen des Adria Sprachenservice sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Unter Umständen ist eine Anzahlung des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu leisten; das allerdings ausschließlich nach Absprache. Wird das Zahlungsziel überschritten, so ist der Adria Sprachenservice berechtigt, auf den Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe der banküblichen zu berechnen sowie eventuell anfallende Inkassokosten. Fallen in besonderen Fällen weitere Aufwendungen an, die zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind, so werden diese zusätzlich zum vereinbarten Honorar in Rechnung gestellt. Der Adria Sprachenservice behält sich das Recht vor, in Einzelfällen die Auslieferung der Arbeit an die vorherige Rechnungsbegleichung zu knüpfen.

8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Begleichung sämtlicher angefallener Rechnungen ist die Übersetzung alleiniges Eigentum des Adria Sprachenservice, das Urheberrecht bleibt bei Adria Sprachenservice und der Kunde hat keinerlei Nutzungsrecht.

9. Haftung und Haftungsausschluss
Wir geben die Gewähr für die inhaltliche, orthographisch sowie grammatisch korrekte Übersetzung der Texte. Sollte der Auftraggeber trotzdem einen Mangel in der Übersetzung bemerken, ist er verpflichtet, dem Adria Sprachenservice denselben innerhalb einer Frist von 14 Tagen anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Text als angenommen und akzeptiert; jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Der Adria Sprachenservice hat nach Mangelanzeige zunächst das Recht zur Nachbesserung, sollte diese nicht zum gewünschten Ergebnis führen auch zu einer zweiten. Erst dann hat der Kunde das Recht auf Minderung bzw. Rücktritt vom Vertrag. Grundsätzlich übernehmen wir die Haftung ausschließlich für einen vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und in der Höhe des Auftragswertes (Preis für die Übersetzung). Von der Haftung ausgeschlossen sind Fehler oder Ungenauigkeiten in der Übersetzung, die durch Versäumnisse des Kunden entstanden sind wie die Nichtbereitstellung spezieller Glossare, die Nichterteilung von Informationen für den Bestimmungszweck der Übersetzung, das Versäumen von Bereitstellen eines lückenlos lesbaren Ursprungstextes etc. Versäumt es der Kunde darauf hinzuweisen, dass die Übersetzung zur Veröffentlichung gedacht ist, wird jegliche Haftung für eventuell notwendige Neuübersetzungen, Anpassungen an die Ansprüche des betreffenden Kulturraumes sowie möglicherweise eingetretenen Imageverlust ausgeschlossen. Versäumt der Kunde es darauf hinzuweisen, dass die Übersetzung zum Druck bestimmt ist oder versäumt oder lehnt er es ab, uns die letzte Fassung vor der Auftragserteilung für den Druck zur nochmaligen Korrekturlesung und Freigabe zum Druck zur Verfügung zu stellen, übernimmt der Adria Sprachenservice keinerlei Haftung für eventuell aufgetretene Fehler. Im Falle einer Verletzung des Urheberrechtes sowie im Falle der Geltungmachung von Ansprüchen dritter Parteien stellt der Kunde den Adria Sprachenservice von jeglicher Haftung frei. Weiterhin ist eine Haftung ausgeschlossen, wenn eine Übersetzung fehlerhaft oder unvollständig auf elektronischem Wege übertragen wird oder die Übersetzung auf dem nichtelektronischen Transportweg verloren geht oder beschädigt wird. Auf jeden Fall ist die Haftung des Adria Sprachenservices für nachweislich durch Übersetzungsfehler entstandene unmittelbare Schäden bis zu einem Höchstbetrag von 50.000,- € im Einzelfall beschränkt. Die Verjährungsfrist des Anspruchs beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit der Abnahme.

10. Verweise und Links
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

11. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausschließlich in den Fällen möglich, in dem die Lieferfrist in unangemessenem Umfang überschritten wurde, der Kunde eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, diese wiederum nicht eingehalten wurde oder in Fällen nicht erbrachter Qualität, dreimaliger erfolgter Nachbesserung und falls eine Minderung nicht möglich ist. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur gültig, wenn er dem Adria Sprachenservice in schriftlicher Form vorliegt. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag aus anderen, für ihn wichtigen Gründen, hat der Adria Sprachenservice das Recht auf Schadenersatz für den entgangenen Gewinn in Höhe des gesamten Auftragswertes.

12. Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Geschäftsverbindungen zwischen dem Adria Sprachenservice und seinen Kunden unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Rechtes. Für beide Vertragsparteien gilt als Gerichtsstand Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern.

13. Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen nicht davon berührt. Werden zwischen dem Adria Sprachenservice und dem Kunden bei Vertragsabschluss besondere Vereinbarungen getroffen, die von Teilen der AGB abweichen, so behalten die nicht betroffenen Bestimmungen der AGB ihre Gültigkeit.

ADRIA Sprachenservice, Mecklenburgstraße 81, 19053 Schwerin Stand: 20.06.2016

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